Medizinischer Dokumentationsassistent
Staatlich geprüfte Medizinische Dokumentationsassistentin/ Staatlich geprüfter Medizinischer Dokumentationsassistent

Berufscharakteristik
Der medizinische Dokumentationsassistent (MDA) sichert die Erfassung, Registrierung, Auswertung und Wiederauffindbarkeit von medizinischem Datenmaterial. In Krankenhäusern dokumentiert er Personaldaten, Krankheitsverläufe, diagnostische Ergebnisse usw. In wissenschaftlichen Instituten und der Pharmaindustrie wirkt er bei der Aufbereitung von medizinischen Daten, statistischen Auswertungen und der Erstellung von Versuchsplänen mit. In medizinischen Bibliotheken führt er Literaturdokumentationen und -recherche durch. Ein weiterer Einsatz in vielen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist möglich. Neben fundiertem Wissen in Dokumentation und Datenverarbeitung benötigt er auch medizinische Grundkenntnisse, um den Anforderungen gerecht werden zu können.
Ausbildung
Dauer: 3 Jahre
Zugangsbedingungen: Realschulabschluss/Abitur oder gleichwertiger Bildungsabschluss
Unterricht
Berufsübergreifender Bereich:
Deutsch/Kommunikation
Gemeinschaftskunde
Wirtschaftskunde
Evangelische Religion/Ethik
Sport
Englisch
Berufsbezogener Bereich:
Dokumentationseinheiten erfassen und erschließen
Daten recherchieren und präsentieren
Im beruflichen Umfeld orientieren
In englischer Fachsprache kommunizieren
Medizinische Daten verwalten
Diagnosen und Prozeduren verschlüsseln
Medizinische Leistungen überprüfen und abrechnen
Qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und anwenden
Kunden beraten, betreuen und schulen
Formulare und andere Schriftstücke erstellen
Medizinische Daten zusammenstellen und biometrisch auswerten
Datenbanken pflegen und abfragen
Studien planen und durchführen
Studien auswerten
Berufspraktische Ausbildung
Praktikum von 8 Wochen in jedem Ausbildungsjahr
Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Berufscharakteristik

Mit dem Pflegeberufegesetz entstand das neue Berufsbild des Pflegefachmanns/der Pflegefachfrau. Die neue, generalistische Pflegeausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden im Berufsleben bessere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Im Pflegeberufegesetz werden erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte definiert, Aufgaben also, die nur Pflegefachfrauen und -männer, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger durchgeführt werden dürfen.
Vorbehaltsaufgaben sind:
- die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs,
- die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
- die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.
Zur Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gehören Einsätze in verschiedenen Ausbildungseinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Dienste etc.). Mit dem Begriff „Träger der praktischen Ausbildung“ wird die Einrichtung bezeichnet, die den Ausbildungsvertrag mit dem oder der Auszubildenden abschließt und damit die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt.
Diese Einrichtungen können Träger der praktischen Ausbildung sein:
- zur Versorgung zugelassene Krankenhäuser,
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben,
- ambulante Pflegedienste, die Versorgungsverträge mit den Pflege- und mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.
Der Träger der praktischen Ausbildung schließt mit der oder dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag und übernimmt damit die Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung.
Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:
- die Sicherstellung aller Praxiseinsätze an den anderen praktischen Lernorten,
- die Sicherstellung der gesamten zeitlich und inhaltlich gegliederten Durchführung der praktischen Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplans.
Ausbildung
Dauer: 3 Jahre (Vollzeitausbildung)
Zugangsbedingungen:
- mittlerer Schulabschluss (oder gleichwertig)
- Hauptschulabschluss (oder gleichwertig), wenn
o erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
o staatlich anerkannter/geprüfter Berufsschulabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
Unterrichtsfächer und Lernfelder
Berufsübergreifender Bereich:
- Ethik/Religion
Berufsbezogener Bereich:
- Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden
- Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
- Erste Pflegerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren
- Gesundheit fördern und präventiv handeln
- Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stär-ken
- In Akutsituationen sicher handeln
- Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
- Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
- Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
- Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
- Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
- Wahlpflichtbereich
Pharmazeutisch-technischer Assistent
Berufscharakteristik

Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) gehören zu den mittleren pharmazeutischen Fachkräften in der Apotheke. Sie führen unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten, wie die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimittel (AM) durch. Für die Herstellung und Prüfung vom AM müssen PTA über anwendungsbereites Fachwissen, praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie exaktes Arbeitsverhalten verfügen. Die Abgabe von AM und die Beratung der Patienten gehören zu den häufigsten Tätigkeiten der PTA. Diese erfordern ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, umfangreiche Kenntnisse über die Anwendung und Wirkung der Arzneimittel, sowie gute kommunikative Fähigkeiten. Weiter Aufgabengebiete der PTA sind u.a. die Durchführung von physiologisch-chemischen Untersuchungen, die Überwachung des Arzneimittelbestandes in der Apotheke und die Bestellung von Arzneimitteln. Auf Grund der vielseitigen Ausbildung ist der PTA disponibel einsetzbar.
Ausbildung
Dauer: 2½ Jahre
2-jährige Ausbildung an der Ruth-Pfau-Schule (einschließlich 160 Stunden Apothekenpraktikum)
½-jährige praktische Ausbildung in der Apotheke
Zugangsbedingungen: Realschulabschluss/Abitur oder gleichwertiger Abschluss
Unterrichtsfächer
Berufsübergreifender Bereich:
Deutsch/Kommunikation
Wirtschafts- und Sozialkunde
Evangelische Religion/Ethik
Englisch
Berufsbezogener Bereich:
Arzneimittelkunde
Allgemeine und pharmazeutische Chemie
Chemisch-pharmazeutische Übungen (einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten)
Galenik
Galenische Übungen
Botanik und Drogenkunde
Übungen zur Drogenkunde
Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde
Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde
Medizinproduktekunde
Körperpflegekunde
Ernährungskunde und Diätetik
Fachbezogene Mathematik
Physikalische Gerätekunde
Apothekenpraxis einschließlich EDV