Allgemeine Aufgaben von Personalvertretungen sind
die Überwachung, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden und alle nach Recht und Billigkeit behandelt werden
die Entgegennahme von Anregungen sowie Beschwerden und durch Verhandlungen mit dem Dienststellenleiter eine Lösung herbeizuführen
die Beantragung von Maßnahmen im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer
der Einsatz für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten, das schließt insbesondere das Recht auf gewerkschaftliche Tätigkeit ein
die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern
Die Personalräte an den Schulen (ÖPR) können mitbestimmen bei:
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht
Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht und wenn zwischen dem Dienststellenleiter und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird
Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen auf Schulebene
Inhalt von Personalfragebogen auf Schulebene
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
Grundsätzen für die Aufstellung von Dienstplänen, insbesondere für die Anordnung von Dienstbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht