Außerhäusliche Unterbringung

Information für Auszubildende:

Mit der in Kraft getretenen Änderung der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung wurde die Zielgruppe der finanziellen Förderung erweitert. Fortan haben auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen Anspruch, die bereits einen studienqualifizierenden oder berufsqualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben haben. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. August 2022 für Aufwendungen zur außerhäuslichen Unterkunft und Verpflegung ab Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft. Genauer Informationen sowie die Ansprechpartner finden Sie in den folgenden Dateien.