Vorbemerkung
Respekt und Höflichkeit sind Grundlage unseres Schulklimas. Diskriminierende Äußerungen und Mobbing sind verboten. Das Tragen von Symbolen, die auf eine menschenverachtende Gesinnung schließen lassen, ist nicht gestattet.
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Gebäude und das Außengelände der Ruth-Pfau-Schule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig Gesundheit und Sozialwesen).
2. Unterrichtsablauf und Pausen
Pünktlichkeit
Die Lernenden sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und Schulveranstaltungen verpflichtet. Erscheinen Lernende verspätet zu einer Unterrichtseinheit, entscheidet die unterrichtende Lehrkraft, ob die Verspäteten den Unterrichtsraum betreten dürfen oder vor der Tür bis zur nächstfolgenden Pause warten müssen. Die betreffende Lehrkraft legt auch fest, ob die versäumte Unterrichtszeit als entschuldigt oder unentschuldigt gewertet wird.
Verhinderung
Ist ein Lernender durch Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen nachzureichen. Über die Anerkennung dieser Entschuldigung entscheidet der Klassenlehrer auf Grundlage der entsprechenden Belehrung zum Schuljahresbeginn.
Pausen
Die festgelegten Pausenzeiten sind einzuhalten.
Für Gruppenunterricht gelten teilweise Unterrichts- und Pausenzeiten, die von der allgemeinen Regelung abweichen.
Im fachpraktischen Unterricht kann der Lehrende einzelne Lernende bereits vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen, wenn diese die gestellten Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt haben.
Außerhalb der regulären Pausenzeiten haben Lernende, die sich außerhalb der Unterrichtsräume aufhalten, besonders darauf zu achten, dass andere Klassen nicht beim Lernen beeinträchtigt werden.
3. Aufenthalt in der Ruth-Pfau-Schule
Schulfremden Personen ist der Aufenthalt in der Ruth-Pfau-Schule nur nach Anmeldung im Sekretariat (Zimmer 102) gestattet.
Das Mitführen und der Konsum von unerlaubten Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in seiner aktuell gültigen Fassung sowie von alkoholischen Getränken in der Schule und auf schulischen Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen vom Verbot alkoholischer Getränke bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
SchülerInnen, bei denen vermutet wird/oder bekannt ist, dass sie unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen stehen, müssen von ihren Eltern abgeholt werden.
Bei Drogenhandel oder der Weitergabe von psychoaktiven Substanzen kommen Ordnungsmaßnahmen nach §39 sächs. SchuIG zur Anwendung. Fernerhin behält sich die Schulleitung vor, die Polizei zu verständigen und Anzeige zu erstatten.
Das Rauchen und Dampfen (E-Shishas, E-Zigaretten) ist in der Schule, auf dem Schulgelände und während schulischer Veranstaltungen untersagt.
Das Mitführen von Gegenständen, die eine Bedrohung darstellen oder dem Ansehen der Schule schaden, ist verboten.
Fahrzeuge dürfen nur auf den für die entsprechenden Personengruppen ausgewiesenen Parkflächen abgestellt
werden. Durchfahrten sind unbedingt freizuhalten und es ist im Schritttempo zu fahren. Zuwiderhandlungen werden mit Anzeigen geahndet.
Fußgänger haben soweit vorhanden die Fußwege zu benutzen. Die Benutzung der Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr.
4. Weitere innerschulische Regelungen
Jede Klasse ist dafür verantwortlich, dass Unterrichts-, Fachunterrichts-, Labor- und andere Räume sauber und ordentlich betreten, genutzt und wieder verlassen werden. Mit allen materiellen Mitteln ist sorgsam umzugehen.
Das Schulgelände darf während der Ausbildungszeit (Stundenplan) nicht verlassen werden. Ein Verstoß gegen diese Festlegung erfolgt auf eigene Gefahr (Wegfall des Versicherungsschutzes).
Die Klassen organisieren in einem wöchentlichen Wechsel den Ordnungsdienst zu folgenden Pflichten: Gewährleistung der Zimmer- und Tafelordnung während des Ausbildungstages, Schließen der Fenster beim Verlassen des Raumes sowie Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.
Soweit vom Fachlehrer nicht anders festgelegt sind Essen, Trinken sowie Handys und ähnliche Geräte während des Unterrichts in den Schultaschen zu verstauen. Dabei sind elektrische Geräte auszuschalten und Handys sind auf stumm/lautlos zu schalten.
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet, es sei denn Gegensätzliches wird von den Fachlehrern für Tiermedizinische Fachangestellte ausdrücklich festgelegt.
Für grob fahrlässig oder vorsätzlich entstandene Schäden am Inventar oder Schulgebäude beziehungsweise Schulgelände ist der Lernende materiell verantwortlich.
5. Meldepflicht
Meldepflichtig sind unmittelbar nach Auftreten: Nichterscheinen eines Lehrenden zum Unterricht spätestens nach 10 min (Stundenplanung), Unfälle während der Ausbildungszeit sowie Wegeunfälle (Sekretariat), Diebstähle oder andere kriminelle Handlungen, Beschädigungen am Inventar sowie Häufung von Infektionen (Klassenlehrer oder Sekretariat).
6. Sonstige Verweise
In Werkstätten, Laborräumen, Fachunterrichtsräumen sowie im Sportunterricht gelten separate Regeln, die Teil der Hausordnung sind.
Der Alarmplan für den Brand- und Katastrophenfall (Anlage) und die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Die Hausordnung wurde am 16.05.2018 durch die Schulkonferenz bestätigt und tritt mit Wirkung vom 17.05.2018 in Kraft; gleichzeitig tritt die Hausordnung vom 15.09.2016 außer Kraft.
Bidmon
Schulleiter